| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2025.03 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2193-5661 | 
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 | 
| Veröffentlicht: | 2025-06-10 | 
Im Zuge des KHVVG und einer gesonderten Betrachtung wert ist dessen Artikel 6 mit einer Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Mit der Änderung wurde eine ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geltende Ausnahme von der Fusionskontrolle nach dem GWB geregelt, im Wesentlichen allein unter der Voraussetzung, dass eine Befürwortung des Zusammenschlusses durch die für die Landeskrankenhausplanung zuständigen Landesbehörden stattgefunden hat und der Zusammenschluss bis zum 31. Dezember 2030 vollzogen wird. Die Vorschrift überträgt die Bewilligung eines Zusammenschlusses von Krankenhäusern auf die zuständigen Landesplanungsbehörden.
Nicht erst während der COVID-19-Pandemie stand das deutsche Gesundheitssystem wegen seiner mangelnden Digitalisierung in der Kritik. Einerseits hatte sich der Gesetzgeber bereits seit dem GMG 2003 bemüht, Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung zu schaffen, andererseits waren dessen Bemühungen erst seit dem E-Health-Gesetz 2015 mit größerem Nachdruck versehen.
Vom 17. bis 19. März 2025 fand in den Räumlichkeiten des GKV-Spitzenverbands in Berlin die Zweite Junge Tagung Sozialrecht – in diesem Jahr zum Thema „Solidarität und Selbstverantwortung“ – statt. Sie wurde organisiert und durchgeführt von Lamia Amhaouach-Lares (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Dr. Ansgar Kalle (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) und Dr. Lara Wiese (Ruhr-Universität Bochum).
BSG, Beschluss vom 3. März 2025 – B 1 KR 67/23 B –
BGH, Urteil vom 29. Januar 2025 – IV ZR 221/23 –
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. März 2025 – L 5 KR 80/24 –
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2025 – L 7 KA 1/24 –
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Januar 2025 – L 1 P 14/23 –
SG Stuttgart, Beschluss vom 22. März 2025 – S 12 KA 922/25 ER –
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