| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-06-09 |
Nachdem in einzelnen Ländern Modellprojekte für ein Telenotarzt-System durchgeführt wurden und der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss das Projekt „Telenotarzt Bayern“ mit insgesamt 1,3 Mio. Euro als Innovationsprojekt gefördert und eine Empfehlung zur Übernahme in die Regelversorgung ausgesprochen hat, wird dieses Projekt in verschiedenen Ländern umgesetzt. Die Bayerische Administration bürdet dabei unter Berufung auf Art. 35 Abs. 7 BayRDG und dessen Begründung die hierdurch entstehenden Entwicklungs- und Investitionskosten in mehr als dreistelliger Millionenhöhe direkt und allein den Sozialversicherungsträgern auf.
Die Erstattung von Arzneimittelkosten im Krankenhaus ist durch die stete Erweiterung des von Krankenhäusern angebotenen Behandlungsspektrums und die besonderen Anforderungen des Sozialrechts im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung immer komplexer geworden. Der Beitrag soll daher einen Überblick über dieses Thema und seine jüngere Entwicklung geben.
Fortsetzung des Beitrags aus KrV Heft 1/2023, S. 19 ff.
BSG, Urteil vom 24. Januar 2023 – B 1 KR 7/22 R –
Bundesamt für Soziale Sicherung: Rundschreiben zu der Verfahrensweise bei der Zustimmung von Vorstandsdienstverträgen gemäß § 35a Absatz 6a SGB IV, zu den Anforderungen an die Beschlussfassung des Verwaltungsrates und zur Veröffentlichungspflicht gemäß § 35a Absatz 6 SGB IV
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