DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-09 |
Die sektorenübergreifende Versorgung ist einer der wenigen Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung, der dem Wettbewerb geöffnet wurde. Konsequenterweise findet auch das Kartellrecht Anwendung (vgl. § 69 Abs. 2 SGB V). Da bislang im Wesentlichen über die theoretischen Grundlagen dieser Verweisung und ihre Folgerichtigkeit diskutiert wurde, sind ihre praktischen Implikationen kaum ausgelotet worden. Dieser Beitrag versucht, diese Lücke zu schließen und aufzuzeigen, welche Konsequenzen die Anwendung des Kartellrechts in der täglichen Praxis hat.
Außerhalb der Spezialregelung digitaler Gesundheitsanwendungen gelten für die Übernahme, Anwendung und Finanzierung der KI in der GKV die allgemeinen Grundsätze. Sie sind geprägt durch divergierende sektorale Regelungen neben sektorenübergreifender Förderung, eine Stufung nach Behandlungsnähe und die Einbettung in allgemeine Rechtsvorgaben.
Digitale Pflegeanwendungen, sog. DiPAs, sind eine neue Kategorie von Hilfsmittel, wenn es um die Optimierung der personalisierten medizinischen Versorgung geht. Im Bereich der Pflege kann es sich hier um eine gewinnbringende Unterstützung der bisherigen Pflegestruktur handeln. Es ist allgemein bekannt, dass es einen Mangel an Pflegekräften gibt und – trotz Bemühungen, diesen Berufszweig attraktiver zu machen – der Mangel immer größer wird. Der demografische Wandel wird in der Zukunft zu einer Zuspitzung der Situation führen.
BSG, Urteil vom 10. März 2022 – B 1 KR 6/21 R –
SG München, Urteil vom 16. März 2022 – S 59 P 445/21 LP –
Schiedsstelle gemäß § 18a KHG in Mecklenburg-Vorpommern
Schiedsspruch vom 25.08.2021 – 01/2020 –,
ministeriell genehmigt durch Bescheid vom 28.04.2022
Von Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer
8., neu bearbeite Auflage 2022
388 Seiten, kartoniert. € (D) 29,00
ISBN 978-3-503-20652-0
Erich Schmidt Verlag
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