DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-17 |
Mit dem durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.7.2015 eingefügten § 87 Abs. 3e S. 3 SGB V wird der Bewertungsausschuss (BewA) verpflichtet, im Einvernehmen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) Auskunft darüber zu erteilen, ob eine neue Leistung schon zu einer neuen Methode führt, über deren Zulässigkeit zuerst der GBA beschließen muss, oder ob der BewA allein ohne vorherige Richtlinie des GBA durch die Aufnahme der Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über deren Erbringung zu Lasten der GKV entscheiden kann. Damit sind zugleich schwierige Fragen der Abgrenzung von Methode und Leistung angesprochen, die im Hinblick auf den für das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht zentralen Methodenbegriff das BSG immer wieder beschäftigen.
Im Dezember ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Der Beitrag schildert die wesentlichen Änderungen, die für die Beurteilung von Krankenkassenwerbung relevant werden können. Die anschließend vorgestellten Fälle aus der praktischen Tätigkeit der Wettbewerbszentrale zeigen auf, wo die wettbewerbsrechtlichen Fallstricke bei Werbemaß nahmen liegen und was für eine wettbewerbskonforme Werbung nötig ist.
Das als E-Health-Gesetz bekannt gewordene Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen wurde im Dezember des vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossen und ist in Kraft getreten. Der vorliegende Beitrag will dem Leser einen Überblick über dessen zahlreiche Regelungen und mögliche Auswirkungen geben.
BSG, Urteil vom 13.3.2016 – B 6 KA 33/15
BSG, Urteil vom 8.3.2016 – B 1 KR 25/15 R
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.4.2016 – L 5 KR 121/16 B ER
LSG Berlin-Brandenburg 11.3.2016 – L 1 KR 377/14
LSG Berlin-Brandenburg 9.3.2016 – L 25 AS 2637/15
LSG Baden-Württemberg 19.4.2016 – L 11 R 2428/15 –
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 10.2.2016 – 12 K 1205/14 – (nicht rechtskräftig, anhängig beim BFH – IX R 10/16)
Von Werner Lilge, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen a. D., Rentenberater, Berlin
4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2016 XXXIV, 1426 Seiten, fester Einband, 118,00 Euro (D) ISBN 978-3-503-16590-2 Erich Schmidt Verlag
Herausgegeben von Professor Dr. Friedrich E. Schnapp, ehemaliger Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum und Dr. Ruth Düring, Richterin am Bundessozialgericht
2., völlig neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2016, 574 Seiten, fester Einband, Euro (D) 96,00, ISBN 978-3-503-16503-2, Erich Schmidt Verlag
+++ Köhler, Die Ausgestaltung des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Sozialverwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren +++ Pautsch/Hoffmann (Hrsg.), VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz – Kommentar +++
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