DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-17 |
Die Auseinandersetzung mit dem Alter und mit einem möglichen Eintritt von Pflegebedürftigkeit tritt mehr und mehr in das Bewusstsein der Gesellschaft. Fragen, wie „Wie will ich im Alter leben?“, „Wer wird mich pflegen?“, „Wie kann gute Pflege aussehen?“ treiben viele Menschen um. Eine zentrale Bedeutung nimmt hierbei die Qualität von Pflege und Betreuung ein.
Im Jahr 1994 wurde nach zwanzigjähriger Debatte Art. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit verabschiedet. Die Implementierung eines neuen Sozialversicherungszweiges war zu diesem Zeitpunkt alles andere als selbstverständlich. Gemessen an den teils völlig konträren der Einführung des SGB XI vorangegangenen Lösungsmodellen ist die versicherungsrechtliche Lösung, sei nun auch durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz die Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge eingeführt worden, dem Grunde nach nicht mehr wegzudenken.
Bei Einführung der sozialen Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber eine gemeinsame Pflegeselbstverwaltung auf Bundesebene geschaffen und ihr die nähere Ausgestaltung der Qualitätssicherung übertragen. Der vorliegende Beitrag behandelt die Entwicklung der gemeinsamen Pflegeselbstverwaltung auf Bundesebene in den vergangenen 20 Jahren und soll vor diesem Hintergrund einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeselbstverwaltung, insbesondere über die ihr gesetzlich zugewiesen Aufgaben, die an ihr beteiligten Organisationen, die Entscheidungsmechanismen sowie über die grundsätzliche Zulässigkeit der Delegation von Normsetzungsbefugnissen an die Selbstverwaltungspartner bieten.
Die 46. Richterwoche stand ganz im Zeichen des 60-jährigen Jubiläums des BSG, das am 11.9.1954 seine Pforten geöffnet hat. Zu diesem besonderen Ereignis wurde den weit über 400 Teilnehmern ein besonderes Programm geboten: Im Festjahr standen nicht wie sonst üblich Fachvorträge im Vordergrund, sondern in acht Colloquien fand ein Gedankenaustausch zwischen Richterinnen und Richtern sowie Vertretern verschiedener Wissenschaftszweige statt.
Abgrenzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung – Treppensteighilfe
BSG Urteil vom 16.7.2014 – B 3 KR 1/14 R
(Vorinstanzen: SG Düsseldorf, Urteil vom 13. 6. 2013 – S 9 KR 1019/12; LSG Nordrhein-Westfalen; Urteil vom 17.9.2013 – L 1 KR 491/13)
Unlauterer Wettbewerb einer GmbH, Persönliche Haftung des Geschäftsführers, Geschäftsführerhaftung
BGH, Urteil vom 18.6.2014 – I ZR 242/12
(Vorinstanzen: KG Berlin, Urteil vom 13.11.2012 – 5 U 30/12; LG Berlin, Urteil vom 10.2.2012 – 15 O 547/09)
Begleitende Kinesiologie, Heilmittelwerbung, Wirkungsangaben, Werbung bei umstrittenen Therapieformen
OLG Hamm, Urteil vom 20.5.2014 – I-4 U 57/13, 4 U 57/13
(Vorinstanz: LG Münster, Urteil vom 15.3.2013 – 22 O 143/12)
Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz, Urlaubsabgeltung
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.6.2014 – 21 Sa 221/14
(Vorinstanz: ArbG Cottbus, Urteil vom 5.12.2013 – 12 Ca 10370/13)
Karl Otto Bergmann/Burkhard Pauge/Heinz-Dietrich Steinmeyer (Hrsg.), Gesamtes Medizinrecht
Masuch/Spellbrink/Becker/Leibfried (Hrsg.), Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats. Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht, Band 1
Bestellmöglichkeit online unter www.ESV.info/978 3 503 15669 6
Udsching/Rolfs (Hrsg.), Jahrbuch des Sozialrechts, Dokumentation für das Jahr 2013
Bestellmöglichkeit online unter www.ESV.info/978 3 503 15773 0
+++ Symposium „Aktuelle Probleme der Bedarfsplanung“ 13. November 2014, Berlin +++ 5. Deutscher Sozialgerichtstag, 20. und 21. November 2014 in Potsdam +++
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