DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-21 |
Am 15. 6. 2012 beginnen mit der ersten Lesung im Bundestag die parlamentarischen Beratungen zur 8. GWB-Novelle, begleitet von heftigen Kontroversen um die künftige Ausrichtung der GKV: Folgt ein nächster Schritt in Richtung einer weiter zunehmenden Privatisierung der Krankenkassen oder ist eine stärkere Regulierung immer intensiverer wettbewerblicher Aktivitäten der Krankenkassen notwendig?
In jüngster Zeit wurden zwei Krankenkassen geschlossen. Die CITY BKK und die BKK für Heilberufe. Solche Maßnahmen berühren die gesamte gesetzliche Krankenversicherung und führen zu bisher noch nicht abschließend gelösten Problemen. Im Fokus steht zu Recht die uneingeschränkte Versorgung der Versicherten. Die tatsächliche Abwicklung einer geschlossenen Krankenkasse führt aber zu zahlreichen Problemen, von denen die Versicherten nicht unmittelbar betroffen sind. Dazu gehört die Frage, ob und wie die bestehenden Arbeitsverhältnisse beendet werden.
Nahezu jeder neunte Beschäftigte ist im Gesundheitswesen tätig. Bereits 2010 waren es fast fünf Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Tendenz steigend. Damit sind auch die Krankenkassen und die Leistungserbringer bedeutsame Arbeitgeber. Sie müssen sich insofern nicht nur dem Wettbewerb um die besten Köpfe stellen, sondern auch ihr Personalmanagement an die neuen Rechtsentwicklungen anpassen. Vor allem das Urlaubsrecht war Gegenstand zahlreicher Streitigkeiten. Der EuGH und das BAG haben hier in jüngster Zeit maßgebliche Grundsatzentscheidungen getroffen.
Sowohl der Gesundheitsfonds als auch die gesetzlichen Krankenkassen erzielten im Jahr 2011 hohe Überschüsse und verfügen daher momentan über entsprechend hohe Rücklagen. Der Beitrag diskutiert, welche Optionen hinsichtlich der Verwendung dieser Finanzmittel derzeit in der politischen Diskussion sind. Neben dieser Diskussion werden auch die bisher erkennbaren ersten Ergebnisse des politischen Diskurses geschildert.
Arbeitsrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierung
Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG,
Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 EG,
Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG
EuGH, Urteil vom 19.04.2012 – C-415/10
Haftung des Vorstandes, Schadensersatzpflicht, Verschulden,
Rechtsirrtum
§ 93 AktG
BGH, Urteil vom 20.09.2011 – II ZR 234/09
Wettbewerbsrecht, unzumutbare Belästigungen
§ 67 AO, § 4 Nr. 14b UStG
OLG Köln Urteil vom 30.03.2012 - 6U 191/11
(Beschluss vom 22. 5. 2012 – 1 ABN 27/12 –, Beschlüsse vom 23. 5. 2012 – 1 AZB 58/11 und 1 AZB 67/11 –)
Umsatzsteuerpflicht, ambulante Behandlung, Zytostatika
§ 67 AO, § 4 Nr. 14b UStG
FG Münster, Urteil vom 23.02.2012 – 9 K 4639/10 K,G
Schadensersatzansprüche aus übergangenem Recht, Schweigepflicht des behandelnden Arztes
§§ 383, 385 ZPO, § 116 SGB X
Beschluss des 1. Zivilsenats des OLG München vom 19. 9. 2011 – 1 W 1320/11
Anmerkung von Dr. Sylvia Ruge, Berlin
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