DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-17 |
Nach langen zähen Verhandlungen haben sich die Regierungskoalition und die SPD-geführten Länder im Vermittlungsausschuss „knapp vor Toresschluss“, sprich vor Ende der Legislaturperiode, auf eine Novellierung des GWB geeinigt. Bis zuletzt stritten die Parteien vor allem um die Erweiterung der Anwendbarkeit des GWB auf die Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen sind aufgrund der BMF-Schreiben vom 21. November 2012 sowie vom 20. März 2013 spätestens ab dem 1. Oktober 2013 dazu verpflichtet, für die von ihren Versicherten aus dem europäischen Ausland bezogenen Medikamente innergemeinschaftliche Erwerbe zu erklären.
Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung greift auf zahlreiche Qualitätssicherungsinstrumente zurück, um durch sie die Qualität der medizinischen Versorgung zu steuern. Die externe Qualitätssicherung, in die nicht nur der G-BA, sondern auch das wissenschaftliche Qualitätsinstitut nach § 137a SGB V eingebunden ist, ist eines der bedeutsamsten Qualitätssicherungsinstrumente.
Die Hörgeräteversorgung von Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ist seit einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.12.2009 ein Dauerbrenner, sowohl in der täglichen Praxis der Träger der Kranken- und Rentenversicherung als auch der Sozialgerichte und hat durch ein weiteres Urteil des BSG vom 24.1.2013 zusätzlichen Zündstoff erhalten.
+++ Erlass und Ermäßigung von Beitragsschulden – Einheitliche Grundsätze regeln die Einzelheiten +++
BSG, Urteil vom 24.1.2013, B 3 KR 11/11 R (Vorinstanzen: SG München, Urteil v. 11.10.2006 – S 29 KR 27/04; Bayerisches LSG, Urteil vom 8.2.2011 – L 5 KR 352/06)
BSG, Urteil vom 5.6.2013 – B 6 KA 29/12 R (Vorinstanzen: SG Marburg, Gerichtsbescheid vom 20.10.2010 – S 12 KA 283/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.10.2011 – L 4 KA 81/10)
BSG, Urteil vom 16.5.2013 – B 3 P 5/12 R (Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.8.2012 – L 10 P 137/11; SG Köln, Gerichtsbescheid vom 24.10.2011 – S 23 P 235/09)
Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 19.6.2013 – L 5 KR 72/13 B ER (Vorinstanz: SG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2013 – AZ: S 10 KR 3/13 ER)
Hessischer VGH, Urteil vom 8.8.2013 – 10 A 902/13 (Vorinstanz: VG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.02.2013 – 2 K 1336/11.F)
+++ 14. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen: Schnittstellenproblematik Arzt-Krankenhaus-Patient – Brennpunkte der sektorenübergreifenden Versorgung +++ 1. Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung +++ 2. Auswirkungen des GKV-VStG und des PsychEntgG auf die sektorenübergreifende Versorgung +++ 3. Sektorenübergreifende Qualitätssicherung und Methodenbewertung durch den G-BA +++ „100 Jahre Berliner Abkommen – Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im 21. Jahrhundert“ +++
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