DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-09 |
Das Thema: „Grundfragen und Grundbegriffe des Krankenhausrechts in der anwaltlichen Praxis“ entstand aus der Erfahrung, dass sich das Krankenhausrecht seit seiner Entstehung Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als ein bedeutsames Rechtsgebiet innerhalb der fachanwaltlichen Praxis des Medizinrechtlers entwickelt hat. Das hat seinen Grund u.a. in der zunehmenden Zahl von Kolleginnen und Kollegen, die sich fachanwaltlich der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern widmen sowie den immer komplexer werdenden Verfahren, die dieses Teilgebiet des Medizinrechts prägen.
Dem Fachkräftemangel geschuldet spielen ärztliche und pflegerische Honorarkräfte mittlerweile eine entscheidende Rolle, wenn es um die ärztliche und pflegerische flächendeckende Versorgung – nicht nur im ländlichen Raum – geht. Die Konstellation von Honorarkräften war ursprünglich nicht vom Gesetzgeber vorgesehen und bis dato gestaltet sich die rechtliche Bewertung komplex.
BGH, Urteil vom 19.4.2018 – III ZR 255/17 –
mit einer Anmerkung von Rechtsanwältin Dorit Jurgk
BSG, Urteil vom 24.4.2018 – B 1 KR 10/17 R –
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.5.2018 – L 24 KA 67/17 ER –
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.5.2018 – L 5 KR 93/18 B ER –
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.5.2018 – L 11 KR 4179/17 –
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.4.2018 – L 3 KA 31/15 –
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.5.2018 – I-15 U 19/18 –
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.4.2018 – VII Verg 56/17 –
Bundesversicherungsamt: Hinweise zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens bei gesetzlichen Krankenkassen
Gerdelmann / Korbmann / Kutter
Krankentransport und Rettungsdienst
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