DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-06 |
Kein Unternehmen kommt noch ohne Controlling aus. Dies gilt dem Grunde nach auch für Krankenkassen. Einen vermeintlichen Vorteil stellen in diesem Zusammenhang die Routinedaten aus der Abrechnung mit den Leistungserbringern dar, welche nicht umständlich erhoben werden müssen, sondern „frei Haus“ geliefert werden.
Liquiditätssicherung und -(risiko)management sind wichtige Bausteine eines Systems, das finanzielle Stabilität in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) insgesamt verfolgt.
BSG, Urteil vom 5. Juni 2024 – B 6 KA 25/22 R –
BSG, Beschluss vom 5. Juni 2024 – B 6 KA 10/23 B
BSG, Urteil vom 16. Mai 2024 – B 1 KR 40/22 R –
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2024 – L 10 KR 243/24 B ER –
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 27. August 2024 – L 4 KA 7/22 –
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 21. August 2024 – L 2 R 329/22 –
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12. Juli 2024 – L 1 P 2/22 –
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