DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-06-18 |
Krankenkassen konkurrieren untereinander um Mitglieder. Neben den individuellen Versorgungsleistungen stellen Auszeichnungen sowie gute Umfrage-, Test- und Studienergebnisse offenbar ein beliebtes Marketinginstrument dar. Der Beitrag zeigt dem Leser anhand aktueller Rechtsprechung die wettbewerbsrechtlichen Fallstricke auf, die hierbei, aber auch bei Werbung mit Gewinnspielen zu vermeiden sind. Zudem geht es um die Frage, ob Krankenkassen „Gewerbetreibende“ sind und damit den Regeln des Wettbewerbsrechts unterliegen.
Im allgemeinen Wirtschaftsleben – und selbstverständlich auch im Gesundheitswesen – haben Beraterverträge Konjunktur. War es schon immer üblich, im Unternehmen nicht zu generierendes Spezialwissen von „außen“ über einen Berater einzukaufen, scheint der zugrunde liegende Beratervertrag als Vehikel genutzt zu werden, für zuweilen nur dürftige Leistung eine hohe Vergütungen zu vereinbaren. Die Rechtsprechung ist angesichts dieser Entwicklung misstrauisch geworden und unterzieht Beratungsverträge einer strengen Kontrolle.
Zwei unterschiedliche, in der Arbeitsrechtspraxis aber gleichermaßen bedeutsame Themenkomplexe waren in jüngerer Vergangenheit Gegenstand mehrerer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die Arbeitgeber teilweise vor große Herausforderungen stellen. Gemeint sind aktuelle Entscheidungen zum einen zum Recht der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), zum anderen zu Fragen der nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotenen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren.
Soziale Pflegeversicherung, Kürzung der Pflegevergütung, Pflegeheim, stationäre Pflege, Pflichtverletzung, Qualitätsmangel, Personalabgleich, Unterschreitung der vereinbarten Personalausstattung, Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, Kürzungsverfahren, Beschleunigungsgebot, verspätete Beantragung des Schiedsverfahrens
§§ 42, 43, 72, 80a, 115 Abs. 3 SGB XI
BSG, Urteil vom 12.9.2012 – B 3 P 5/11 R (Vorinstanz: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.1.2011 – L 8 P 29/08 KL)
Anmerkung von Dr. Bernd Schrinner, Sankt Augustin
BGH, Urteil vom 7. 3. 2013 – IX ZR 216/13
(Vorinstanzen: LG Neuruppin, Urteil vom 14. 6. 2011 – 1 O 579/10; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 20. 7. 2012 – 7 U 123/11)
BSG, Urteil vom 14. 3. 2013 – B 13 R 19/12 R
(Vorinstanzen: Hessisches LSG, Urteil vom 13. 4. 2012 – L 5 R 154/11; SG Kassel, Urteil vom 11. 11. 2010 – S 8 R 614/07)
Hessisches LSG, Urteil vom 5. 2. 2013 – L 1 KR 391/12
(Vorinstanz: SG Kassel, Urteil vom 29. 9. 2010 – S 12 KR 15/10)
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. 1. 2013 – L 4 KR 89/12 B ER
(Vorinstanz: Sozialgericht Halle (Saale), Beschluss vom 17. 9. 2012 – S 25 KR 179/12 ER)
SG Lübeck, Urteil vom 13. 3. 2013 – S 1 KR 73/09
+++ Hauck / Noftz Sozialgesetzbuch (SGB) Gesamtkommentar SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung Kommentar +++ Berliner Kommentare TPG Transplantationsgesetz Kommentar +++ Kullmann / Pauge / Stöhr / Zoll Arzthaftpflicht-Rechtsprechung +++
+++ 14. Deutscher Medizinrechtstag Risiko Arzt – Risiko Patient Medizinprodukte, Hygiene, Regress 6./7. September 2013, Kaiserin Friedrich-Haus, Berlin Anmeldung: www.deutscher-medizinrechtstag.de +++ Deutscher Sozialrechtsverband Bundestagung 2013 in Dortmund Das Sozialrecht in der Finanzkrise Donnerstag, 10.10.2013 und Freitag, 11.10.2013 +++
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