Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahme – kein eigener Leistungsanspruch des Vermieters – Vererbung bei Tod des Versicherten – Voraussetzungen einer wirksamen Abtretung
1. Der Vermieter hat gegen die Pflegekasse keinen eigenen Leistungsanspruch auf Zuschüsse für vorfinanzierte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
2. Beim Tod des versicherten Pflegebedürftigen wird dessen Anspruch gegen die Pflegekasse vererbt.
3. Voraussetzung für eine wirksame Abtretung an den Vermieter ist u. a., dass der Erstattungsanspruch des Pflegebedürftigen festgestellt ist.
(amtliche Leitsätze)
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Januar 2025 – L 1 P 14/23 –
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