DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-10 |
Derzeit wird auf Bundes- und Länderebene sowie in zahlreichen lokalen Kooperationen intensiv darum gerungen, wie in einer sinnvollen Arbeitsteilung von ambulanter, stationärer Versorgung und Rettungsdienst eine hochwertige Notfall- und Akutversorgung auch weiterhin sichergestellt werden kann. Über all dem schwebt die Fragestellung, wie bei zunehmend knapperen Personalressourcen der Zugang zu und die beste Versorgungsqualität in der Notfallversorgung erreicht werden können. Nachdem auch die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ein entsprechendes Konzept vorgelegt hat, arbeiten aktuell diverse Bund-Länder-Arbeitsgruppen an den notwendigen Vorarbeiten und Konkretisierungen.
Das Ziel, die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken, hat zwar nur mit wenigen Worten Eingang in den Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 7. Dezember 2021 gefunden. Nimmt man aber das im Titel des Koalitionsvertrags verankerte Versprechen, „Mehr Fortschritt wagen“, hinzu, steht zu hoffen, dass in den verbleibenden zwei Jahren neue gesetzgeberische Schritte zur Überwindung der sektoralen Trennung im Gesundheitswesen in hierfür geeigneten Bereichen unternommen werden, insbesondere zur Verzahnung vertragsärztlicher und stationärer Versorgung.
§ 8 Abs. 5 S. 3 KHEntgG, § 17b Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 KHG, § 12 Abs. 1 SGB V, § 2 FPVBG 2019
BSG, Urteil vom 29. Juni 2023 – B 1 KR 23/22 R –
BSG, Urteil vom 19. Juli 2023 – B 6 KA 22/22 R –
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Mai 2023 – L 1 KR 211/21 –
+++ Bundesamt für Soziale Sicherung: Aktuelle Rundschreiben zum Thema Krankenversicherung +++ Rundschreiben v. 16. Juni 2023: Prüfpflichten und -rechte der Krankenkassen bei der Abgabe von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 33a SGB V +++
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