Nicht erst während der COVID-19-Pandemie stand das deutsche Gesundheitssystem wegen seiner mangelnden Digitalisierung in der Kritik. Einerseits hatte sich der Gesetzgeber bereits seit dem GMG 2003 bemüht, Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung zu schaffen, andererseits waren dessen Bemühungen erst seit dem E-Health-Gesetz 2015 mit größerem Nachdruck versehen. Es bleiben dennoch Hürden vor allem bei der Finanzierbarkeit der Vorhaben, der praktischen Umsetzbarkeit bei den Leistungserbringern und Leistungsträgern, der Bereitschaft der betroffenen Patienten und den Belangen des Sozialdatenschutzes sowie der IT-Sicherheit.
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