DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2020.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-11 |
Der gesundheitspolitisch erzeugte Druck zu Klinikfusionen kollidiert oftmals mit kartellrechtlichen Vorgaben. Jedoch darf die Debatte über eine fusionskontrollrechtliche Zulässigkeit von Krankenhausverbünden nicht auf Fusions- bzw. Konzentrationsprozesse beschränkt werden. Vielmehr ist eine umfassendere und verlässliche kartellrechtliche Orientierung erforderlich, der der vorliegende Beitrag dienen soll. Anhand typischer praktischer Fallgestaltungen sollen die kartellrechtlichen Risiken und Restriktionen aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten erläutert werden.
Vor etwa sieben Jahren ist mit dem Patientenrechte-Stärkungsgesetz § 13 Abs. 3a SGB V in Kraft getreten. Die Norm hat zu sehr kontroversen Diskussionen geführt, die nicht verstummen, einige wesentliche Rechtsfragen sind nach wie vor nicht abschließend beantwortet. Der nachfolgende Beitrag widmet sich ausgewählten Fragestellungen, die eine intensivere Auseinandersetzung anregen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung befindet sich derzeit in einem von Umbrüchen geprägten Wandlungsprozess. Das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) hatte die Abschmelzung der Finanzreserven der GKV von den in 2019 vorgelegten Änderungen des Morbi-RSA abhängig gemacht. Im gleichen Zuge warf der Referentenentwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes (FKG) jedoch auch Fragen der Aufsichtszuständigkeit für Krankenkassen und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) auf. In entschärfter Fassung ist das GKV-FKG am 9. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der gleichfalls verabschiedete Kabinettsentwurf zum MDK-Reformgesetz bringt ebenfalls weitreichende Änderungen für gesetzliche Krankenkassen mit sich.
BSG, Urteil vom 19.11.2019 – B 1 KR 13/19 R –
BSG, Urteil vom 8.10.2019 – B 1 A 1/19 R –
BSG, Urteil vom 8.10.2019 – B 1 A 3/19 R –
BSG, Urteil vom 8.8.2019 – B 3 KR 21/18 R –
SG München, Beschluss vom 16.1.2020 – S 59 KR 3754/19 ER –
Gerdelmann / Korbmann / Kutter
Krankentransport und Rettungsdienst
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: