| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-08-11 |
Leistungen der bariatrischen Chirurgie sind streitanfällig. Streitpunkte im Rahmen der Leistungsgewährung betreffen dabei insbesondere den sog. Ultimaratio-Grundsatz, d. h. die Frage, ob und mit welcher Intensität der Adipositas-Patient konservative Therapien ausschöpfen muss, bevor Leistungen der Adipositaschirurgie von der Krankenkasse übernommen werden. Dieser interdisziplinäre Beitrag untersucht, welche rechtlichen und medizinischen Maßstäbe im Rahmen der Leistungsentscheidung anzuwenden sind.
Das Thema Krankenhausrechnungsprüfung gehört zu den sozialrechtlichen „Dauerbaustellen“. Krankenhäuser und Krankenkassen sind – so der Bundesrechnungshof in einem Bericht aus dem Jahr 2019 – „gefangen in einer Eskalationsspirale“. Der Gesetzgeber ist seit vielen Jahren bemüht, eine Lösung zu finden, die den Verwaltungsaufwand beider Beteiligter reduziert und zugleich die erhebliche Belastung auch der Sozialgerichte vermindert.
Das Gesetz für schnelle Termine und bessere Versorgung (TSVG) vom 6.5.2019 hat die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringerverträge im Versorgungsbereich der Heilmittel grundlegend neu gestaltet. Die bisher auf regionaler Ebene verhandelten Versorgungsverträge wurden durch bundesweit geltende Leistungserbringerverträge für jeden der fünf Bereiche der Heilmittelversorgung (Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ernährungs therapie sowie Podologie) ersetzt.
BSG, Urteil vom 26. April 2022 – B 1 KR 5/21 R –
BSG, Urteil vom 17. Februar 2022 – B 3 P 6/20 R –
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