Nahezu jeder neunte Beschäftigte ist im Gesundheitswesen tätig. Bereits 2010 waren es fast fünf Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Tendenz steigend. Damit sind auch die Krankenkassen und die Leistungserbringer bedeutsame Arbeitgeber. Sie müssen sich insofern nicht nur dem Wettbewerb um die besten Köpfe stellen, sondern auch ihr Personalmanagement an die neuen Rechtsentwicklungen anpassen. Vor allem das Urlaubsrecht war Gegenstand zahlreicher Streitigkeiten. Der EuGH und das BAG haben hier in jüngster Zeit maßgebliche Grundsatzentscheidungen getroffen. Die Konsequenzen dieser Entscheidungen müssen bei der Gestaltung der Arbeitsverträge berücksichtigt und umgesetzt werden. Der Aufsatz von Lingemann/Sy stellt insbesondere den durch die Rechtsprechung vorgenommenen „Umbau des deutschen Urlaubsrechts“ dar und gibt wertvolle Hinweise zur praktischen Umsetzung in der Arbeitsvertragspraxis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-21 |
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