In jüngster Zeit wurden zwei Krankenkassen geschlossen. Die CITY BKK und die BKK für Heilberufe. Solche Maßnahmen berühren die gesamte gesetzliche Krankenversicherung und führen zu bisher noch nicht abschließend gelösten Problemen. Im Fokus steht zu Recht die uneingeschränkte Versorgung der Versicherten. Die tatsächliche Abwicklung einer geschlossenen Krankenkasse führt aber zu zahlreichen Problemen, von denen die Versicherten nicht unmittelbar betroffen sind. Dazu gehört die Frage, ob und wie die bestehenden Arbeitsverhältnisse beendet werden. Die dazu bisher ergangene Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Der folgende Aufsatz schildert die ersten Erfahrungen bei der Abwicklung einer geschlossenen Krankenkasse. Hinsichtlich der Beendigung der Arbeitsverhältnisse wird ein dogmatischer Weg aufgezeigt (Beendigung der alten Körperschaft, Teilrechtsfähigkeit der Körperschaft in Abwicklung), mit dem sich ein großer Teil der arbeitsrechtlichen Probleme lösen lässt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.03.04 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2193-5661 | 
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 | 
| Veröffentlicht: | 2012-06-21 | 
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