Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |
Dieser Beitrag stellt die Bedeutung von KI in der (teil-)stationären Versorgung sowie den Rechtsrahmen und ausgewählte Fragestellungen rund um die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Einrichtungen der (teil-)stationären Versorgung dar. Teil 1 des Aufsatzes widmet sich nach einer grundlegenden Darstellung von KI zunächst ausgewählten sozialversicherungs- und krankenhausrechtlichen Fragen, während Teil 2 medizinprodukt- und europarechtliche Aspekte, einschließlich des künftigen AI Acts behandelt. Teil 3 wird im Anschluss Fragen der Integration von KI in die Krankenhausorganisation, des Gesundheitsdatenschutzes sowie der Gesundheitsdatennutzung und der Haftung behandeln.
Der Beitrag setzt sich mit dem seitens der Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erarbeiteten Antrag auf Entschließung des Bundesrates zur „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ und dem Positionspapier der Bundesärztekammer zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der MVZ-Übernahme durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung auseinander.
Die Praxis der Krankenhausfinanzierung ist vielerorts massiv belastet durch langjährige Verzögerungen bei den Budgetverhandlungen, damit verbundene Liquiditätsengpässe der Krankenhäuser und ungleichmäßige Zahlungsströme bei den Kostenträgern. Mit diesen Problemen befasste sich der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) vom 20.12.2022.
BSG, Urteil vom 19. Oktober 2023 – B 1 KR 8/23 R –
BSG, Urteil vom 29. August 2023 – B 1 KR 13/22 R –
BSG, Urteil vom 29. August 2023 – B 1 KR 18/22 R –
BSG, Urteil vom 21. September 2023 – B 3 KR 9/22 R –
BSG, Urteil vom 21. September 2023 – B 3 KR 11/22 R –
BSG, Urteil vom 21. September 2023 – B 3 KR 6/22 R –
BSG, Urteil vom 30. November 2023 – B 3 P 4/23 R –
BSG, Beschluss vom 1. November 2023 – B 6 KA 23/23 B –
BSG, Beschluss vom 19. Juli 2023 – B 6 KA 33/22 B –
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