§ 18 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 11a AMG 1976
1. Zur (hier) fehlenden Überlegenheit einer Heilbehandlung am Toten Meer wegen einer Psoriasis vulgaris in Kombination mit einer Psoriasis-Arthritis gegenüber vergleichbaren Heilbehandlungen in Deutschland bzw. innerhalb von EU und EWR.
2. Die Fachinformation eines Arzneimittels (§ 11a AMG 1976) bzw. – bei einer Arzneimittelzulassung durch die EU-Kommission – die „Summary of Product Characteristics“ sind auch im Hinblick auf mögliche Kontraindikationen verbindlich.
(amtliche Leitsätze)
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2026 – L 4 KR 159/19 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
