Kranken- und Pflegeversicherung
 

Integrierte Versorgung und Medizinische Versorgungszentren als Option für die GKV

Nachdem die Integrierte Versorgung (IV) mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 in den vergangenen Jahren nicht wie erhofft in Schwung gekommen ist, wurden die Vorgaben der §§ 140a bis 140h SGB V mit dem GKV-Modernisierungsgese(GMG) „entrümpelt“. Zeitgleich ist mit dem § 95 SGB V die Möglichkeit geschaffen worden, dass medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen können. 1 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen diese Neuregelungen auf das Gesundheitssystem haben können und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 4 / 2004
Veröffentlicht: 2004-04-01

Seiten 91 - 94