Kranken- und Pflegeversicherung
 

G-BA: Vom Selbstverwaltungsorgan zur staatlichen Regulierungsbehörde

Die Eckpunkte der Koalitionspartner zur Gesundheitsreform sehen vor, dass die Entscheidungsgremien im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Hauptamtlichen besetzt werden, die von den Partnern der Gemeinsamen Selbstverwaltung vorgeschlagen werden können. Die Gremienarbeit soll gestrafft und transparenter gestaltet werden. Die Möglichkeiten des BMG zur Einflussnahme bis zur Ersatzvornahme sollen präzisiert werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 9 / 2006
Veröffentlicht: 2006-09-01

Seiten 239 - 242