Kranken- und Pflegeversicherung
 

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Begriffsbestimmung und Auswirkungen auf die nationale Sozialpolitik

Der europäische Binnenmarkt gilt für fast alle Waren und Dienstleistungen. Nur für solche aus den Bereichen Soziales und Gesundheit gilt er weitgehend nicht. Die EU-Kommission möchte dies jedoch ändern und trifft dabei auf den Widerstand der Mitgliedstaaten. Die in diesem Prozess verwendete Begrifflichkeit hat ein Eigenleben entwickelt, das kaum ein Laie noch versteht.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 12 / 2006
Veröffentlicht: 2006-12-15

Seiten 328 - 330