Kranken- und Pflegeversicherung
 

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene – die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung

Der durch das Beitragsschuldengesetz eingeführte Bundesschlichtungsausschuss nach § 17c Abs. 3 KHG ist für die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Der Beitrag erläutert Bedeutung, Einrichtung, Zuständigkeiten und Verfahren dieses neuen Gremiums. Abschließend werden die Rechtswirkungen seiner Entscheidungen und die Rechtsschutzmöglichkeiten untersucht.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 6 / 2015
Veröffentlicht: 2015-12-11