Kranken- und Pflegeversicherung
 

Anspruch auf Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie durch nicht zugelassenen Psychotherapeuten

§§ 13 Abs. 3, 76 Abs. 1 S. 2, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB V; § 21 Abs. 2 SGB X

1. Das Gesetz lässt eine psychotherapeutische Behandlung nach § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB V bei einem nicht zur vertragsärztlichen oder therapeutischen Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten über Notfälle nach § 76 Abs. 1 S. 2 SGB V mit einem unvermittelt aufgetretenen Behandlungsbedarf hinaus nur i. S. eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 SGB V zu.
2. Bejaht die Krankenkasse des Versicherten für diesen die fachliche Unterversorgung mit Vertragspsychotherapeuten, so muss dieser zur Begründung eines Systemversagens entsprechend § 21 Abs. 2 SGB X hinreichende Bemühungen für einen Therapieplatz nachweisen. Unterlässt er dies, so ist ein Versorgungsanspruch ausgeschlossen.

(amtliche Orientierungssätze)

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2025 – L 1 KR 81/23 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2025.06.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 6 / 2025
Veröffentlicht: 2025-12-09