Kranken- und Pflegeversicherung
 

Aegroti salus suprema lex — Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz

Gesamtvertraglich wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab dem 1.1. 2008 eine gesonderte Vergütungsregelung für die Behandlung der Versicherten der IKK-Direkt in Bayern vereinbart. Diese Regelungen orientieren sich zwar inhaltlich an der dort allgemein gültigen Gesamtvertragsvereinbarung; in finanzieller Hinsicht wurden jedoch Anreize zu einer stärkeren Betonung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung gesetzt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.07.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 7 / 2008
Veröffentlicht: 2008-08-15

Seiten 186 - 187