Digitale Pflegeanwendungen, sog. DiPAs, sind eine neue Kategorie von Hilfsmittel, wenn es um die Optimierung der personalisierten medizinischen Versorgung geht. Im Bereich der Pflege kann es sich hier um eine gewinnbringende Unterstützung der bisherigen Pflegestruktur handeln. Es ist allgemein bekannt, dass es einen Mangel an Pflegekräften gibt und – trotz Bemühungen, diesen Berufszweig attraktiver zu machen – der Mangel immer größer wird. Der demografische Wandel wird in der Zukunft zu einer Zuspitzung der Situation führen. Allerdings sind die DiPAs noch so neu, dass es keine Erfahrungswerte gibt. Die Tatsache, dass es sich um eine neuartige Materie handelt, bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass man sich nicht auf Altbekanntes stützen kann, um die rechtlichen Regelungen weiterzuentwickeln und auf das konkrete Produkt anzupassen. Dabei ist insbesondere die Regelungsmaterie für digitale Gesundheitsanwendungen, sog. DiGAs, heranzuziehen. Im Weiteren sollen die spezifischen Vorgaben für eine DiPA besprochen werden. Das Preisrecht erscheint als eine der wichtigsten Fragen, die heute noch keine Klärung erfahren hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-09 |
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