Die sektorenübergreifende Versorgung ist einer der wenigen Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung, der dem Wettbewerb geöffnet wurde. Konsequenterweise findet auch das Kartellrecht Anwendung (vgl. § 69 Abs. 2 SGB V). Da bislang im Wesentlichen über die theoretischen Grundlagen dieser Verweisung und ihre Folgerichtigkeit diskutiert wurde, sind ihre praktischen Implikationen kaum ausgelotet worden. Dieser Beitrag versucht, diese Lücke zu schließen und aufzuzeigen, welche Konsequenzen die Anwendung des Kartellrechts in der täglichen Praxis hat. Dabei zeigt sich, dass das Kartellrecht zwar keineswegs effiziente Formen der Zusammenarbeit unterbindet, allerdings einen erheblichen Prüfstein bildet, ob durch sie tatsächlich Effizienzen generiert werden. Dementsprechend kann der Prüfungs- und Begründungsaufwand in der täglichen Arbeit durchaus groß sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.