Die sektorenübergreifende Versorgung ist einer der wenigen Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung, der dem Wettbewerb geöffnet wurde. Konsequenterweise findet auch das Kartellrecht Anwendung (vgl. § 69 Abs. 2 SGB V). Da bislang im Wesentlichen über die theoretischen Grundlagen dieser Verweisung und ihre Folgerichtigkeit diskutiert wurde, sind ihre praktischen Implikationen kaum ausgelotet worden. Dieser Beitrag versucht, diese Lücke zu schließen und aufzuzeigen, welche Konsequenzen die Anwendung des Kartellrechts in der täglichen Praxis hat. Dabei zeigt sich, dass das Kartellrecht zwar keineswegs effiziente Formen der Zusammenarbeit unterbindet, allerdings einen erheblichen Prüfstein bildet, ob durch sie tatsächlich Effizienzen generiert werden. Dementsprechend kann der Prüfungs- und Begründungsaufwand in der täglichen Arbeit durchaus groß sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-09 |
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