Das Thema Krankenhausrechnungsprüfung gehört zu den sozialrechtlichen „Dauerbaustellen“. Krankenhäuser und Krankenkassen sind – so der Bundesrechnungshof in einem Bericht aus dem Jahr 2019 – „gefangen in einer Eskalationsspirale“. Der Gesetzgeber ist seit vielen Jahren bemüht, eine Lösung zu finden, die den Verwaltungsaufwand beider Beteiligter reduziert und zugleich die erhebliche Belastung auch der Sozialgerichte vermindert. Mit § 275c SGB V wurden Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung mit Wirkung vom 1.1.2020 in einer eigenständigen Norm vollständig neu geregelt; diese wurde aufgrund der pandemiebedingten Änderungen allerdings erst im Jahr 2022 wirklich „scharf gestellt“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-11 |
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