Im allgemeinen Wirtschaftsleben – und selbstverständlich auch im Gesundheitswesen – haben Beraterverträge Konjunktur. War es schon immer üblich, im Unternehmen nicht zu generierendes Spezialwissen von „außen“ über einen Berater einzukaufen, scheint der zugrunde liegende Beratervertrag als Vehikel genutzt zu werden, für zuweilen nur dürftige Leistung eine hohe Vergütungen zu vereinbaren. Die Rechtsprechung ist angesichts dieser Entwicklung misstrauisch geworden und unterzieht Beratungsverträge einer strengen Kontrolle. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Inhalte des Beratervertrages und verdeutlicht anhand der relevanten Fallgruppen typische Risiken. Berater und beratenes Unternehmen sollten – nicht nur aus Rechtsgründen - daran interessiert sein, ausgewogene Beraterverträge abzuschließen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-06-18 |
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