Insolvenzanfechtung: Inkongruenz einer Deckungshandlung unter dem Druck der Drohung mit einem Insolvenzantrag
§ 131 Abs. 1 InsO
BGH, Urteil vom 7. 3. 2013 – IX ZR 216/13 (Vorinstanzen: LG Neuruppin, Urteil vom 14. 6.2011 – 1 O 579/10; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 20. 7.2012 – 7 U 123/11)
Leitsätze:
1. Eine die Inkongruenz begründende Drohung mit einem Insolvenzantrag kann auch dann vorliegen, wenn die Möglichkeit eines solchen Vorgehens im Mahnschreiben nur „zwischen den Zeilen“ deutlich gemacht, aber dem Schuldner das damit verbundene Risiko klar vor Augen geführt wird.
2. Der erforderliche Zurechnungszusammenhang zwischen der Androhung des Insolvenzantrags und der angefochtenen Deckungshandlung ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung aus objektivierter Sicht die Wirkungen der Drohung noch angedauert haben.
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