Zwei unterschiedliche, in der Arbeitsrechtspraxis aber gleichermaßen bedeutsame Themenkomplexe waren in jüngerer Vergangenheit Gegenstand mehrerer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die Arbeitgeber teilweise vor große Herausforderungen stellen. Gemeint sind aktuelle Entscheidungen zum einen zum Recht der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), zum anderen zu Fragen der nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotenen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren.
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