Krankenkassen konkurrieren untereinander um Mitglieder. Neben den individuellen Versorgungsleistungen stellen Auszeichnungen sowie gute Umfrage-, Test- und Studienergebnisse offenbar ein beliebtes Marketinginstrument dar. Der Beitrag zeigt dem Leser anhand aktueller Rechtsprechung die wettbewerbsrechtlichen Fallstricke auf, die hierbei, aber auch bei Werbung mit Gewinnspielen zu vermeiden sind. Zudem geht es um die Frage, ob Krankenkassen „Gewerbetreibende“ sind und damit den Regeln des Wettbewerbsrechts unterliegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-06-18 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.