Gesamtvertraglich wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab dem 1.1. 2008 eine gesonderte Vergütungsregelung für die Behandlung der Versicherten der IKK-Direkt in Bayern vereinbart. Diese Regelungen orientieren sich zwar inhaltlich an der dort allgemein gültigen Gesamtvertragsvereinbarung; in finanzieller Hinsicht wurden jedoch Anreize zu einer stärkeren Betonung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung gesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-15 |
Seiten 186 - 187
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