DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2025.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-08 |
Hausverbote in Einrichtungen des Gesundheitswesens unterliegen spezifischen Anforderungen, die sowohl öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche, partiell sogar strafrechtliche Aspekte erfassen. Der Beitrag konkretisiert diese Anforderungen unter Einbezug aktueller Rechtsprechung und zeigt, dass die herkömmliche Beurteilung namentlich in grundrechtlicher und kartellrechtlicher Hinsicht einer Revision unterzogen werden sollte.
Bislang konnte keine Gesundheitsreform die bestehenden Sektorengrenzen aufheben, jedoch werden mit jeder Reform neue „Einfallstore“ geöffnet. Bisher erfolgte diese Öffnung häufig in Richtung Krankenhaus, sodass Krankenhäusern die Möglichkeit der zusätzlichen ambulanten Leistungserbringung eingeräumt wurde.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Hochschulambulanzen gemäß § 113 Abs. 4 SGB V wirft grundlegende Fragen auf. Der Beitrag analysiert, ob die vielfach angenommene Alleinzuständigkeit der Krankenkassen für die Prüfung ärztlich verordneter Leistungen in diesem Bereich praktisch umsetzbar und systemgerecht ist.
Aktuell gibt es eine rege Diskussion zu Inhalten und Grenzen der Bonusprogramme von Krankenkassen. Dabei sind in der Praxis Zweifel an Inhalten und Grenzen der Bonusprogrammen entstanden. In der medialen Berichterstattung war zuletzt die Rede von einem „Stopp gesetzwidriger Krankenkassenboni durch die Aufsicht“ und „behördlichem Durchgreifen gegen Krankenkassen-Boni für BU-Versicherungen“.
BSG, Urteil vom 20. Februar 2025 – B 1 KR 7/24 R –
BSG, Beschluss vom 22. April 2025 – B 1 KR 72/24 B –
BSG, Urteil vom 13. März 2025 – B 3 KR 8/23 R –
BSG, Urteil vom 11. Dezember 2024 – B 6 KA 11/23 R –
BSG, Urteil vom 26. März 2025 – B 6 KA 6/24 R –
Schiedsstelle nach § 132a SGB V, Schiedsspruch vom 19. Mai 2025
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