Die Krankenhausplanung führt bislang weitgehend ein Eigenleben im Verhältnis zu anderen Planungsformen, insbesondere zum System der Raumplanung. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob der Krankenhausplan dem als räumlicher Fachplan zugehört, wie es einige Landesregelungen im Gefolge der Vorhaltung von (wenn auch variantenreichen) Raumordnungsklauseln nahelegen. Für diesen Fall ergibt sich die Notwendigkeit von Fortentwicklungen des einschlägigen Rechts, die umrissen werden. Da der Thematik unter dem Aspekt einer Eröffnung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes auch prozessuale Bedeutung zukommt, wird daran anschließend zur Rechtsnatur des Krankenhausplans Stellung bezogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2025.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-08 |
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