Seit dem 1.1. 2009 erhalten die Krankenkassen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nach der Logik des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Anfängliche Unsicherheit über Struktur und Stabilität der Zuweisungen ist einem größeren Verständnis für die Wirkungsmechanismen gewichen. Der vorliegende Beitrag stellt die vorgesehenen Verfahrensänderungen im Jahr 2011 dar und gibt einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen. Er schließt mit einem Ausblick über anstehende Themen ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-15 |
Seiten 343 - 346
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