Dem Fachkräftemangel geschuldet spielen ärztliche und pflegerische Honorarkräfte mittlerweile eine entscheidende Rolle, wenn es um die ärztliche und pflegerische flächendeckende Versorgung – nicht nur im ländlichen Raum – geht. Die Konstellation von Honorarkräften war ursprünglich nicht vom Gesetzgeber vorgesehen und bis dato gestaltet sich die rechtliche Bewertung komplex. Insbesondere die (nicht nur arbeits-) rechtliche Abgrenzung zwischen (freiberuflich-) selbstständiger Tätigkeit und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis befeuert die Debatte um eine etwaige Scheinselbstständigkeit der Honorarkräfte.
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