Seit dem 1.1.2004 sind alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gem. §§ 197a SGB V, 47a SGB XI verpflichtet, in ihren jeweiligen Organisationen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Inzwischen besteht eine kassenübergreifende Infrastruktur, mit der es immer effektiver gelingt, Fehlverhalten im Gesundheitswesen aufzudecken und konsequent zu verfolgen. Der Beitrag beleuchtet die Positionen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und beschreibt vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen weitergehenden gesetzlichen Regelungsbedarf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-17 |
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