In KrV 2004 S. 44 ff. berichteten wir über die im GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei der Versorgung mit Zahnersatz. Dabei ging es sowohl um die Einführung befundorientierter Festzuschüsse als auch um die Umstellung der Finanzierung.Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten zum damaligen Zeitpunkt die Verhandlungen zu den Festzuschüssen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Maximalforderungen aufgenommen. In der Zwischenzeit wurden die Befunde zu den Festzuschüssen vom G-BA festgelegt. Keine der Seiten konnte sich dabei vollständig mit ihren Forderungen durchsetzen. Auch bei der Finanzierung hat es Änderungen gegeben. Der ursprünglich vorgesehene feste einkommensunabhängige Beitrag zur Zahnersatzversicherung wird durch einen einkommensabhängigen Beitragssatz ersetzt, der ab 1.7.2005 von den Versicherten allein aufzubringen ist. Die Option, wahlweise eine Versicherung bei einem privaten Unternehmen abzuschließen, ist entfallen. Im Folgenden werden die Auswirkungen der Umstellung der Bezuschussungssystematik auf ein pauschaliertes Festzuschusssystem näher erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-11-01 |
Seiten 282 - 285
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