Das GMG zielt auf eine umfassende Intensivierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung und hat zu diesem Zweck den § 106 SGB V inhaltlich und strukturell geändert. Der Gesetzgeber zog damit Konsequenzen aus Kritik der Aufsichtsbehörden, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen kämen dieser gemeinsamen Aufgabe bisher unzureichend nach. Ein erhebliches Wirtschaftlichkeitspotenzial würde nicht ausgeschöpft und könne nicht zur finanziellen Entlastung der GKV beitragen. Die neue Struktur soll insbesondere der Straffung der Verfahren, nicht aber der Verschärfung der Prüfungspraxis dienen.
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