Der Weg, wie Neues (Innovationen) ins System gelangt – vor allem in die ambulante Versorgung – hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Mit Blick auf die Geschichte der medizinischen Versorgung in den letzten Dekaden ist die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Grundlage von Entscheidungen über neue Methoden, Verfahren, Prozesse und Produkte ist, relativ jung. Das gilt für Evidenz basierte Nachweise ebenso wie für Kosten-Nutzen-Betrachtungen. Auch die Finanzierungsmöglichkeiten von Innovationen sind eher unbefriedigend. Die Krankenversicherung wird sich künftig in loser Folge dieses Themas vertiefend annehmen.
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