Der Beitrag beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2013. Danach sind gesetzliche Krankenkassen als Gewerbetreibende im Sinne des Lauterkeitsrechts einzustufen. Aber auch auf nationaler Ebene gibt es ein wichtiges Urteil, aus dem Krankenkassen für Werbung mit TÜV-Siegeln ihre Konsequenzen ziehen und ihre Werbung eventuell umstellen müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-16 |
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