Rechtsbeziehungen der Krankenkassen untereinander, Wettbewerb, irreführende Werbung mit Testergebnissen, Unterlassungsanspruch
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG
LG Hamburg, Urteil vom 4.7.2012 – 315 O 66/12
Leitsätze der Schriftleitung:
1. Bei einem Streit zwischen einer privaten Krankenkasse oder einer nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG klagebefugten Einrichtung und einer gesetzlichen Krankenkasse, ist der Zivilrechtsweg eröffnet. Bei solchen Streitigkeiten ist der Versorgungsauftrag der Krankenkassen nicht unmittelbar betroffen. Es handelt sich demnach nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Auf das Handeln von Krankenkassen ist das UWG anwendbar. Es fehlt nicht an einer geschäftlichen Handlung eines Unternehmers im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 UWG. Für eine geschäftliche Handlung ist nämlich die Absicht Gewinn zu erzielen gerade nicht erforderlich. Darüber hinaus sind Krankenkassen angesichts des Insolvenzrisikos – zur Sicherung ihres Bestandes – an Wirtschaftlichkeit und Finanzkraft orientiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-18 |
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