Als der Gesetzgeber 2004 die Gründung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im SGB V festgelegt hat, waren zwei Dinge klar: Das Institut erfüllt nur dann seine Aufgaben, wenn es in der Lage ist, Konflikte auszuhalten, gerade mit der Pharmaindustrie. Und klar war auch, dass ein solches Institut nur dann wirklich gebraucht wird, wenn es tatsächlich auch bestimmte Arzneimittel aussortiert. Entscheidend ist aber, dass das nach belastbaren, objektiven, wissenschaftlichen Kriterien geschehen muss.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2009.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-23 |
Seiten 154 - 155
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