Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist in Europa nur gegenüber Fachkreisen erlaubt, „Informationen“ der Industrie direkt an die Patienten laut Artikel 88 der EU Richtlinie 2001/83/EC sowie auf nationaler Ebene laut § 10 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz verboten. Die EU-Kommission plant jedoch, die Informationsrechte der Industrie stark auszuweiten, das Werbeverbot soll dabei gewahrt bleiben. Alle interna tionalen Erfahrungen sprechen dagegen, dass dies in nützlicher Weise gelingen kann. Müssen wir also damit rechnen, dass neben der Zahnpasta zukünftig in den Werbepausen der elektronischen Medien und in Zeitungsanzeigen auch die Vorteile von Herzmedikamenten angepriesen werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-25 |
Seiten 70 - 74
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