Wieder einmal steht eine Neuausrichtung der gesetzlichen Grundlagen für die stationäre Versorgung an. Nachdem die DRG-Fallpauschalen als Abrechnungseinheiten innerhalb eines gedeckelten Budgets etabliert und akzeptiert sind, geht es nun neben der Gesamtfinanzierung auch um die zukünftige Zulassung der Krankenhäuser zur Teilnahme am Leistungsgeschehen. Sollen die Länder weiter planen und zulassen oder sollen die Krankenkassen (einzeln oder gemeinsam) dies über Verträge regeln?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.11.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-11-15 |
Seiten 342 - 345
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
