Früherkennung nimmt als Sekundärprävention im Zusammenhang mit Krebserkrankungen einen immer größeren Stellenwert ein. Die Kriterien der WHO für Screening-Untersuchungen sehen unter anderem vor, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens deutlich unter der eines Nutzens liegt. Für die derzeit vorhandenen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist die Nutzen-Schadens- Bilanz entweder nicht durch große randomisierte kontrollierte Studien (RCT) ermittelt worden oder die Aussagen der vorhandenen RCTs sind heterogen. Die derzeit verfügbaren Daten über Nutzen und Risiken bei MCa-, PCa- und CCa-Screening zeigen zudem, dass Überdiagnosen häufiger sind als verhinderte Krebstodesfälle. Eine Screening-bedingte Veränderung der Gesamtmortalität konnte nicht beobachtet werden. Da der Endpunkt „tumorspezifischer Tod“ sehr selten eintritt, weil die Studien an einer potenziell gesunden Bevölkerung durchgeführt werden, sind die Ergebnisse aus RCTs zum Nutzen der Krebsfrüherkennung statistisch nicht belastbar.
Zugleich ist derzeit das erklärte Ziel von Politik und Leistungserbringern, die Teilnahmeraten an den gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zu steigern. Dahinter sind auch ökonomische Interessen zu vermuten. Angesichts der nicht bestimmbaren und unausgewogenen Nutzen-Schadens- Bilanz sollten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen grundsätzlich als individuelle Gesundheitsleistungen durchgeführt werden. Eine Übernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte nur bei Vorliegen bestimmter individueller Risikofaktoren diskutiert werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.04.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-04-13 |
Seiten 112 - 116
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