Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und deren prognostizierten Auswirkung auf die sozialen Sicherungssysteme im Allgemeinen und die Alterssicherung im Besonderen herrscht ein breiter Konsens, dass die Sicherungsinstitutionen an diese Veränderungen angepasst werden müssen, weil sonst die intergenerative Gerechtigkeit verletzt ist. Zudem erfordert gegenwärtig die Sprachmode, die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Generationengerechtigkeit“ in das Sprachrepertoire aufzunehmen. Beide Begriffe sind inhaltlich nicht eindeutig festgelegt. Deshalb können sich viele Diskutanten auf diese Begriffe einigen, ohne das dies eine inhaltliche Übereinstimmung bedeuten würde. Dieser Beitrag will zur Klärung und Spezifizierung der Generationengerechtigkeit beitragen, indem er die Begriffe auffächert und hinterfragt, inwieweit normativ gesetzte Aussagen hinsichtlich der intergenerativen Gerechtigkeit vielleicht nicht nur instrumentell bedingt und folglich in ihrer Bedeutung überhöht sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-10-01 |
Seiten 247 - 250
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