Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wird modernisiert. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor, die Zahl der Träger zu verringern, den Finanzausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften neu zu regeln und die Zusammenarbeit im Arbeitsschutz zu institutionalisieren. Für die Reform der Organisation greift die Regierung in weiten Teilen auf die Vorarbeit der Selbstverwaltung zurück. In entscheidenden Fragen übergeht sie jedoch den Willen der Arbeitgeber- und Versichertenvertreter.
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