Der Risikostrukturausgleich (RSA) ist seit seiner Einführung in der Diskussion. Aktuell wurde der Morbi-RSA mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds verknüpft, der als Kompromiss zwischen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) als neues Finanzierungsmodell der GKV beschlossen worden ist. Aus den Mitteln des Fonds wird es sowohl zu Zuweisungen nach dem Morbi-RSA wie nach den alten RSA-Kriterien kommen. Der Beitrag erläutert die Auswirkungen dieses gänzlich neuen Zuweisungssystems anhand von Beispielen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-15 |
Seiten 188 - 192
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